Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich einen Antrag stellen?
In jedem Fall vor Beginn der Maßnahmen.
Welche Unterlagen muss ich dem Antrag beilegen?
Je nach Art und Umfang des Projektes sind auf alle Fälle behördliche Genehmigungen, Angebote und Vergleichsangebote, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, eine detailierte Projektbeschreibung, Finanzierungsunterlagen sowie eine Verpflichtungserklärung dem Antrag beizulegen.
Wann kann ich mit den Umsetzungsmaßnahmen beginnen?
Sofort nach Erhalt des Förderbescheids. In Ausnahmefällen können Sie auch auf eigenes Risiko bereits nach Antrageingang bei der Förderstelle mit der Umsetzung beginnen. Dies ist jedoch mit der Förderstelle schriftlich zu vereinbaren.
Wann erhalte ich die zugesagten Förderungen?
Förderungen werden nur auf Basis von bereits bezahlten Rechnungen ausbezahlt.
Mein Projekt verteuert sich. Kann ich die Fördersumme aufstocken?
Nein, keinesfalls. Daher legen Sie bitte großen Wert auf eine realistische Kosteneinschätzung bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung. Alle projektbezogenen Veränderungen müssen sofort der Förderstelle bekannt gegeben werden.
Können bei einem großen Projekt Teilabrechnungen eingereicht werden?
Ja. Durchschnittlich müssen Sie mit ca. 10 Wochen rechnen ab dem Tag der Einreichung bis zur Auszahlung der Förderungen. Grundvoraussetzung sind dabei vollständige Unterlagen
Was ist eine Vorort-Kontrolle?
Bei investiven Projekten mit mehr als € 20.000 Gesamtkosten wird der Projektfortschritt bei jeder Teilabrechnung von einem Mitarbeiter der Förderstelle kontrolliert. Erst nach erfolgreicher Kontrolle werden die Fördermittel frei gegeben. Durch diese Kontrolle kann sich die Auszahlung um 4 Wochen verzögern.
Was sind Publizitätsvorschriften?
Als Projektträger sind Sie verpflichtet, bei allen projektbezogenen Veröffentlichungen durch die entsprechenden Logos, sowie im Falle von Infrastrukturmaßnahmen durch Anbringen von Informationstafeln, deren Größe der Bedeutung des Vorhabens entspricht, auf die Unterstützung der Förderstellen seitens des Landes, des Bundes und der EU hinzuweisen.

